Diversitätsbeauftragte
Die Arbeitsgruppe "Chancengleichheit und Diversität" der Leibniz-Gemeinschaft hat Leitlinien und Maßnahmen entwickelt, die dazu beitragen sollen, an jeder Leibniz-Einrichtung eine diversitätsfördernde und inklusive Institutionskultur zu etablieren. Dazu gehört auch die Ernennung einer diversitätsbeauftragten Person an jeder Einrichtung, welche im Oktober 2022 am Leibniz-Institut DSMZ erfolgte. Die strukturelle Verankerung von Vielfalt und Inklusion bedeutet, dass Altersunterschiede, sexuelle Identität, ethnische und religiöse Zugehörigkeit sowie soziale Herkunft kein Kriterium bei der Besetzung von Stellen sind und im alltäglichen Miteinander keine Rolle spielen.
Die beauftragte Person fungiert als Ansprechperson bei Unsicherheiten im Umgang mit dem Thema Diversität oder bei konkreten Vorfällen von Diskriminierung jeglicher Art. Es ist allerdings wichtig zu beachten, dass, im Gegensatz zu dem Amt der gleichstellungsbeauftragten Person, keine Rechtsgrundlage besteht.
Kontakt
Diversitätsbeauftragte Person
N.N.
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Mehr Informationen zu Chancengleichheit und Diversität gibt es hier.
